Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern sind für das Haushaltsjahr 2012 wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer
für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 360 v. H.
für die Grundstücke (B) 360 v. H.
Gewerbesteuer
360 v. H.